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Sachverständigentätigkeit gemäß § 18 WaffG – Pauschalhonorar

100,00 €

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Erbringung von Leistungen als amtlich anerkannter Waffen- und Munitionssachverständiger gemäß § 18 Waffengesetz (WaffG) auf Basis eines individuell vereinbarten Pauschalhonorars. Umfasst insbesondere die Begutachtung von Schusswaffen, Waffenteilen und Munition, Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen, Prüf- und Bewertungsleistungen sowie ggf. Vor-Ort-Termine, Dokumentation und fachliche Beratung im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfangs. Abrechnung erfolgt pauschal gemäß vorheriger Vereinbarung unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand.