Fahrtkosten / Reisekosten
10,00 €
Reisekosten im Rahmen der Sachverständigentätigkeit für An- und Abreise zum Einsatzort werden gesondert berechnet. Bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs erfolgt die Abrechnung mit 0,63 € pro gefahrenem Kilometer. Alternativ werden bei Nutzung anderer Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Flugzeug, Taxi, öffentlicher Nahverkehr oder vergleichbare Transportmittel) die tatsächlich entstandenen Kosten in nachgewiesener Höhe (gegen Beleg) berechnet.
Erforderliche Nebenkosten im Zusammenhang mit der Reise, wie z. B. Parkgebühren, Mautkosten, Gepäckgebühren oder vergleichbare Auslagen, werden ebenfalls in tatsächlicher Höhe berechnet.
Der Zeitaufwand für die An- und Abreise gilt als Arbeitszeit im Rahmen der Sachverständigentätigkeit und wird zusätzlich gemäß vereinbartem Stundensatz abgerechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

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